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Zu Falschbehauptungen und Meldungen


Update, 6.1.2024, 19:20 Uhr:


Wie ihr wisst, setze ich mich gerichtlich gegen die medial verbreiteten Falschbehauptungen zur Wehr. Nun konnte ich binnen Tagen eine erste Gerichtsentscheidung erwirken.


Die beauftragte Rechtsanwaltskanzlei hat dies wie folgt knapp zusammengefasst:


Sehr geehrte Damen und Herren,

 

als Rechtsanwälte von Stefan Gelbhaar geben wir folgendes bekannt:

 

Das LG Frankfurt am Main hat Axel Springer Deutschland GmbH mit heutigem Beschluss (Az. 2-03 10/25) per einstweiliger Verfügung untersagt, den Verdacht zu erwecken, Herr Gelbhaar, hätte am 06. November 2023 eine junge Frau mithilfe von K.O.-Tropfen betäubt oder betäuben lassen, um es ihm zu ermöglichen, sie unter Gewalteinwirkung und gegen ihren Willen zu küssen, nackt auszuziehen und sexuelle Handlungen an ihr vorzunehmen, wie in dem angegriffenen Beitrag der BILD unter der Überschrift „Sexuelle Belästigung Was ist dran an den Belästigungsvorwürfen gegen Grünen-Politiker?“ geschehen.

 

Das Landgericht Frankfurt am Main untersagt damit den von BILD und BZ betitelten „Haupt-Vorwurf“ gegen unseren Mandanten. Es folgt dabei vollumfänglich unserer Auffassung, wonach es für den erweckten Verdacht schon an einem Mindestbestand an Beweistatsachen fehlt.

 

Parallel gehen wir für unseren Mandanten vor dem Landgericht Hamburg gegen weitere, andere Kernvorwürfe vor, die von angeblichen Betroffenen erhoben worden seien und vom RBB verbreitet werden. Auch insoweit mangelt es an jeglichem Beweis für die Richtigkeit der erhobenen Vorwürfe.

 

Unser Mandant weist jegliche Anschuldigungen von sich. Wir werden für ihn gegen jede Art von verleumderischer Darstellung vorgehen.

 

Derweil richtet unser Mandant seinen Blick voll auf seine politischen Aufgaben. An seiner Kandidatur für das Direktmandat des Deutschen Bundestages hält er fest und wird sich am 08.01.2025 zur parteiinternen Wahl stellen.

 

Pressekontakt:

 

SKW Schwarz Rechtsanwälte

Mörfelder Landstraße 117

60598 Frankfurt am Main






31.12.2024, 12:40 Uhr



Am 13.12. hat mich die Ombudsstelle über Meldungen gegen meine Person informiert. Das hat mich wie ich Euch mitgeteilt habe aus der Bahn geworfen und stark beschäftigt. Konkretes dazu, wann ich wo was getan haben soll, wurde mir nicht gegeben. Ich wurde dazu gedrängt, nicht auf der Liste am Folgetag anzutreten.


Die Ombudsgespräche sind vertraulich, diesem Vorgehen habe ich mich unterworfen - was auch Vertraulichkeit von meiner Seite voraussetzt. Im Wissen um die Vertraulichkeitszusage und im Unwissen über konkrete Vorwürfe konnte ich nicht Stellung nehmen - auch nicht in die Partei hinein.


In dieser Situation informierte ich über grüne Verteiler über meine Wahrnehmung und schilderte das. Es liegen keine Strafanzeigen gegen mich vor, darüber habe ich informiert, und auch, dass ich gegen Falschbehauptungen vorgehe.


Am 27.12. wurden mir fünf konkretere Vorgänge (teils mit Datum und Hergang) von Journalist*innen (also nicht von der Ombudsstelle) übermittelt. Die Vorwürfe sind gelogen.


Ich habe sodann - mit Unterstützung - intensiv recherchiert, um die Vorwürfe nicht nur zu bestreiten, sondern um sie zu widerlegen.


Trotz der Lügen: ich konnte mich jetzt erstmals mit etwas halbwegs konkretem auseinandersetzen. Ich habe um konkretere Informationen gebeten, die allerdings nicht kamen.


Ich weiß seitdem, dass es sich bei diesem Vorgang um eine in Teilen geplante Aktion handeln muss. Das Ziel ist mich massiv zu diskreditieren, überdies Teile der Partei in Aufruhr zu versetzen, und der Partei zu schaden. Das hat nichts mehr mit Politik oder einer harten Auseinandersetzung zu tun. Das ist schlichtweg kriminell.






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