top of page

Zu Falschbehauptungen und Meldungen

  • 31. Dez. 2024
  • 4 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 13. März


Update, 13.3.2025, 11 Uhr:


Ein weiteres Verfahren vor dem Landgericht Hamburg (324 O 53/25) ist nun gewonnen und hat nochmal Klarheit gebracht. Die beauftragte Rechtsanwaltskanzlei zu der Entscheidung:


Das Landgericht Hamburg hat wesentliche der von Frau Schedlich gegenüber dem RBB erhobenen Vorwürfe untersagt. Das Gericht stellte in Bezug auf einen maßgeblichen Teil der Anschuldigungen ausdrücklich fest, dass diese unwahr seien. Anhand von Chatverläufen konnte die Unwahrheit dieser Äußerungen nachgewiesen werden. Neben einer offenbar gefälschten eidesstattlichen Versicherung hatte der RBB in seiner Berichterstattung maßgeblich auf die Äußerungen von Frau Schedlich abgestellt. Da nun auch diese Behauptungen gerichtlich untersagt wurden, konnten alle in der Öffentlichkeit erhobenen Vorwürfe gegen Stefan Gelbhaar ausgeräumt werden.

 

Die Falschbehauptungen sind mitten im Wahlkampf von Bündnis 90/ Die Grünen beim RBB platziert worden. Sie haben dem grünen Wahlkampf massiv geschadet. Dies wiegt umso schwerer, weil diese Falschbehauptungen eben auch von einer Abgeordneten und Bundestagskandidatin verbreitet wurden. Besonders hervorzuheben ist, dass das Gericht sehr klar das Vorliegen von Falschbehauptungen festgestellt hat.




Update, 21.1.2025, 15:30 Uhr:


Alle Kernvorwürfe gegen mich sind vom Tisch. Das haben das Landgericht Hamburg und das Landgericht Frankfurt entschieden. Die beauftragte Rechtsanwaltskanzlei fasst dies wie folgt zusammen:


Nachdem das Landgericht Frankfurt am Main (Az. 2-03 10/25, nicht rechtskräftig) bereits gegenüber der BILD und der BZ einen wesentlichen Vorwurf gegen Stefan Gelbhaar ausgeräumt hatte, gibt ihm nun auch das Landgericht Hamburg in dem weiteren Verfügungsverfahren (Az. 324-O 2/25, nicht rechtskräftig) recht. Auch in diesem weiteren Verfügungsverfahren gegen den RBB hat sich nun herausgestellt, dass die Behauptungen und Anschuldigungen gegen Stefan Gelbhaar nicht mehr erhoben bzw. verbreitet werden dürfen. Sie sind falsch. Stefan Gelbhaar hat weder (i) eine Frau auf und / oder am Rande einer Veranstaltung gegen ihren Willen festgehalten und geküsst, noch hat er (ii) eine Frau nach einer Parteiveranstaltung gegen ihren Willen unsittlich berührt und darüber hinaus hat er (iii) auch keine Frau im Rahmen der Parteiarbeit bei mehreren Begegnungen gegen ihren Willen am Arm gestreichelt und sodann am unteren Rücken angefasst.


Update, 6.1.2025, 19:20 Uhr:


Wie ihr wisst, setze ich mich gerichtlich gegen die medial verbreiteten Falschbehauptungen zur Wehr. Nun konnte ich binnen Tagen eine erste Gerichtsentscheidung erwirken.


Die beauftragte Rechtsanwaltskanzlei hat dies wie folgt knapp zusammengefasst:


Sehr geehrte Damen und Herren,

 

als Rechtsanwälte von Stefan Gelbhaar geben wir folgendes bekannt:

 

Das LG Frankfurt am Main hat Axel Springer Deutschland GmbH mit heutigem Beschluss (Az. 2-03 10/25) per einstweiliger Verfügung untersagt, den Verdacht zu erwecken, Herr Gelbhaar, hätte am 06. November 2023 eine junge Frau mithilfe von K.O.-Tropfen betäubt oder betäuben lassen, um es ihm zu ermöglichen, sie unter Gewalteinwirkung und gegen ihren Willen zu küssen, nackt auszuziehen und sexuelle Handlungen an ihr vorzunehmen, wie in dem angegriffenen Beitrag der BILD unter der Überschrift „Sexuelle Belästigung Was ist dran an den Belästigungsvorwürfen gegen Grünen-Politiker?“ geschehen.

 

Das Landgericht Frankfurt am Main untersagt damit den von BILD und BZ betitelten „Haupt-Vorwurf“ gegen unseren Mandanten. Es folgt dabei vollumfänglich unserer Auffassung, wonach es für den erweckten Verdacht schon an einem Mindestbestand an Beweistatsachen fehlt.

 

Parallel gehen wir für unseren Mandanten vor dem Landgericht Hamburg gegen weitere, andere Kernvorwürfe vor, die von angeblichen Betroffenen erhoben worden seien und vom RBB verbreitet werden. Auch insoweit mangelt es an jeglichem Beweis für die Richtigkeit der erhobenen Vorwürfe.

 

Unser Mandant weist jegliche Anschuldigungen von sich. Wir werden für ihn gegen jede Art von verleumderischer Darstellung vorgehen.

 

Derweil richtet unser Mandant seinen Blick voll auf seine politischen Aufgaben. An seiner Kandidatur für das Direktmandat des Deutschen Bundestages hält er fest und wird sich am 08.01.2025 zur parteiinternen Wahl stellen.

 

Pressekontakt:

 

SKW Schwarz Rechtsanwälte

Mörfelder Landstraße 117

60598 Frankfurt am Main






31.12.2024, 12:40 Uhr



Am 13.12. hat mich die Ombudsstelle über Meldungen gegen meine Person informiert. Das hat mich wie ich Euch mitgeteilt habe aus der Bahn geworfen und stark beschäftigt. Konkretes dazu, wann ich wo was getan haben soll, wurde mir nicht gegeben. Ich wurde dazu gedrängt, nicht auf der Liste am Folgetag anzutreten.


Die Ombudsgespräche sind vertraulich, diesem Vorgehen habe ich mich unterworfen - was auch Vertraulichkeit von meiner Seite voraussetzt. Im Wissen um die Vertraulichkeitszusage und im Unwissen über konkrete Vorwürfe konnte ich nicht Stellung nehmen - auch nicht in die Partei hinein.


In dieser Situation informierte ich über grüne Verteiler über meine Wahrnehmung und schilderte das. Es liegen keine Strafanzeigen gegen mich vor, darüber habe ich informiert, und auch, dass ich gegen Falschbehauptungen vorgehe.


Am 27.12. wurden mir fünf konkretere Vorgänge (teils mit Datum und Hergang) von Journalist*innen (also nicht von der Ombudsstelle) übermittelt. Die Vorwürfe sind gelogen.


Ich habe sodann - mit Unterstützung - intensiv recherchiert, um die Vorwürfe nicht nur zu bestreiten, sondern um sie zu widerlegen.


Trotz der Lügen: ich konnte mich jetzt erstmals mit etwas halbwegs konkretem auseinandersetzen. Ich habe um konkretere Informationen gebeten, die allerdings nicht kamen.


Ich weiß seitdem, dass es sich bei diesem Vorgang um eine in Teilen geplante Aktion handeln muss. Das Ziel ist mich massiv zu diskreditieren, überdies Teile der Partei in Aufruhr zu versetzen, und der Partei zu schaden. Das hat nichts mehr mit Politik oder einer harten Auseinandersetzung zu tun. Das ist schlichtweg kriminell.

 
 

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
bottom of page