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Stellungnahme zum anhängigen Gerichtsverfahren gegen die Süddeutsche Zeitung (LG Hamburg, Az. 324 O 145/25)

  • 17. Apr.
  • 1 Min. Lesezeit

Die beauftragte Rechtsanwaltskanzlei dazu:


Das LG Hamburg hat mit Beschluss vom 16.04.2025 den Verfügungsantrag von Stefan Gelbhaar teilweise zurückgewiesen. Das LG Hamburg vertritt die Auffassung, die Vorwürfe seien als zulässige Verdachtsäußerungen verbreitet worden. Somit hat es ausdrücklich nicht festgestellt, dass Vorwürfe zutreffen.


Gleichwohl ist der Beschluss unzutreffend. Selbst dann, wenn die Berichterstattung an den Grundsätzen der Verdachtsberichterstattung zu messen wäre, sind diese Voraussetzungen hier nicht eingehalten worden. Stefan Gelbhaar wird deshalb sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einlegen. Er wird seine Ansprüche weiterverfolgen.


Festzuhalten ist hingegen, dass das LG Hamburg hinsichtlich zweier Anträge bestätigt hat, dass die Süddeutsche Zeitung unwahre Tatsachen verbreitet hat. Darunter ist ein Antrag, der Falschbehauptungen einer weiteren „meldenden Person“ erfolgreich untersagen lässt. 


Unabhängig vom hiesigen Verfahren hat sich Stefan Gelbhaar hinsichtlich der schwerwiegendsten Vorwürfe bereits gerichtlich durchgesetzt. Gegen Axel Springer (BILD und BZ) sowie gegen den RBB wurden einstweilige Verfügungen des LG Frankfurt am Main und des LG Hamburg erwirkt, die von beiden Antragsgegnerinnen als endgültige Regelungen anerkannt wurden. Gegen Klara Schedlich wurde eine weitere einstweilige Verfügung des LG Hamburg erwirkt (nicht rechtskräftig). Stefan Gelbhaar wird sich auch gegen weitere Berichterstattung wehren, mit der – wie im Fall der SZ – unzutreffende Vorwürfe kommuniziert werden.


Pressekontakt:

 

SKW Schwarz Rechtsanwälte

Mörfelder Landstraße 117

60598 Frankfurt am Main



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