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Persönliche Erklärung zur Abstimmung über die Wahlrechtsreform



Ich stimme der vorgelegten Wahlrechtsreform zu, weil das ansonsten zur Geltung kommende Wahlrecht nicht die Mehrheitsverhältnisse aufgrund einer vollzogenen Wahl im Bundestag in jedem Fall abbildet. Auch die Verkleinerung des Bundestages von aktuell über 700 Abgeordneten war überfällig, die Zahl von künftig 630 Abgeordneten ist vertretbar (656 war die Regelzahl in den 1990er Jahren). Nicht einverstanden bin ich mit der Abschaffung der Grundmandatsklausel, hier setze ich mich für eine Nachjustierung ein.


Stefan Gelbhaar

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