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Persönliche Erklärung zum Finanzpaket

Das Bundesverfassungsgericht hat am späten Abend des 17. März 2025 mitgeteilt, dass die Abstimmung des "alten" Bundestags über die Änderung des Grundgesetzes verfassungsrechtlich unbedenklich ist. Damit ist die Legalität festgestellt, wiewohl die Legitimität weiter diskutiert werden wird.


Aber es stimmt: der alte Bundestag ist bis zum Zusammentritt des neuen Bundestages in der Verantwortung. Gleichwohl bleibt ein schaler Beigeschmack: Der Zusammentritt des neuen Bundestages steht mehr oder minder in der Verfügung der Bundestagspräsidentin.

Ein echter Zeitdruck für eine Entscheidung durch den alten Bundestag existiert nicht oder nur dadurch, dass der neue Bundestag keine einfach herzustellende, notwendige 2/3-Mehrheit für Grundgesetzänderungen erkennen lässt.


Für nicht-wiedergewählte, vielleicht nicht-wiederaufgestellte Abgeordnete, stehen über der Legitimität dieser Entscheidung sicherlich nochmals einige Fragezeichen mehr. Diese waren allerdings dem BVerfG bekannt und haben trotzdem zu seiner Entscheidung geführt.

Ich habe erhebliche Bedenken, die ich nachfolgend darstellen will - ich habe mich dennoch entschlossen, den Grundgesetzänderungen zuzustimmen. 


Warum?

Die Reform der Schuldenbremse ist überfällig, denn die Schuldenbremse kannte nur Papier-, aber nicht Infrastrukturschulden durch Sanierungsstau etc.. Sie wird nun eingeleitet. Die heutigen Regelungen im Grundgesetz nehmen die Reform ein großes Stück weit vorweg.

Die Reform der Schuldenbremse wird für alle künftigen Regierungen mehr finanzielle Spielräume schaffen. Diese neuen finanziellen Mittel können dann, gerade auch von CDU/CSU und SPD, verfehlt eingesetzt werden. Etwa in überschießende, militärische Aufrüstung oder Projekte, die Klima, Natur und Umwelt weiter schaden. Die künftige Regierung steht hier unter massivem Verdacht.


Die nun einsetzende militärische Aufrüstung macht mir Sorge. Zwar müssen angesichts der eratischen und gefährlichen Entwicklungen rund um Trump und Putin die europäischen Staaten das Thema Sicherheit neu bewerten und endlich in die eigenen Hände nehmen. Der nun durch Bündnis 90/ Die Grünen verhandelte, deutlich präzisere Sicherheitsbegriff wird hier ein Stück weit helfen. Angesichts weltweiter Aufrüstungsbemühungen muss der Gedanke von Abrüstung und Entspannung, ein „Nein“ zur Wehrpflicht auch über die Bundesrepublik hinaus, aktiv angenommen und durchgespielt werden. Um den Punkt nicht zu verpassen, wo die Aufrüstungsspirale durchbrochen werden kann, mehr noch, wo dieser Punkt herbeigeführt werden kann und muss. Ein Mehr an Austausch, von Hintergrund-Diplomatie bis öffentliche Zukunftskonferenzen, selbst unter Feinden, ist hier zwingend. Und ja, die Unterstützung der Ukraine gegen einen völkerrechtswidrigen und menschenverachten, fortdauernden Angriff des größten Landes der Welt muss begegnet werden, und leider aktuell auch noch militärisch.

Zum anderen ist da dennoch Friedrich Merz. Dieser hat schon in den Verhandlungen der letzten Woche deutlich erkennen lassen, dass er seine Eignung als Kanzler noch mehr als beweisen wird müssen. Ich kann mir kaum vorstellen, wie Merz in Gesprächen mit Trump, Putin oder Xi Jinping ernst genommen werden will oder wird.


Und: Merz ist der mit der 1-Billion-Euro-Lüge, die er in den letzten Monaten immer wieder verbreitet hatte - obwohl gerade ihm der breite demokratische Raum klar dargelegt hatte, dass das nicht funktioniert. Einen Tag nach der Wahl die Merz’sche Kehrtwende - das ist schwer erträglich für einen künftigen Kanzler. Eignung sieht anders aus.


Bleibt der Gedanke: eine reformierte Schuldenbremse hilft allen künftigen Regierungen - und Merz hat nun einmal die meisten Stimmen auf CDU und CSU vereinigen können.

Eine Ablehnung der GG-Änderung lässt sich trotz allem Misstrauen gegenüber Merz und Co. vor dem Hintergrund der anderen Erwägungen nur bedingt oder teilweise ableiten.

Zumal es einen sehr relevanten Punkt gibt, der für eine Zustimmung spricht:

In Artikel 143 h GG wird künftig das Ziel des Erreichens der Klimaneutralität bis 2045 verankert sein.


Zwar wird dies gerahmt durch eine scheinbare „Nur-Geltung“ für 100 Milliarden Euro, die künftig in den Klimatransformationsfonds fließen, jedoch wird eine Reflexwirkung kaum zu negieren sein. 100 Milliarden für Klimaschutz und 400 Milliarden dagegen - das wird ein Verfassungsgericht nicht überzeugen und kaum durchgehen lassen.

Schwieriger ist, dass Union und SPD stets im Verdacht stehen, Verbandsklagerechte einzuschränken. Gerade diese Klagerechte geben Gerichten und schließlich dem BVerfG häufig überhaupt nur die Möglichkeit, hier für das verfassungsrechtliche Ziel des Klimaschutzes mit Sorge zu tragen.


Natürlich wird die künftige Regierung massives Greenwashing betreiben und umwelt- wie klimafeindliche Projekte als Klimaschutz zu verkaufen suchen, beginnend bei „Klimaautobahnen“. Die Fantasie bei Union und SPD wird grenzenlos sein. Es wird die Aufgabe der künftigen Opposition sein dies immer wieder zu entlarven und Widerstand zu leisten.  

Und trotz dieser Einschränkungen: die Verankerung der Klimaneutralität bis 2045 ist ein nicht zu unterschätzender Meilenstein. Ein Meilenstein, der die Bundesrepublik in Bewegung bringt, und auch darüber hinaus aufzeigen wird: dass Klimaschutz funktioniert, sogar in einer der größten Volkswirtschaften der Welt, nachhaltiges Wachstum ermöglicht, und schadvolles Wachstum reduziert.


In der Summe dieser Gedanken steht - wie eingangs geschrieben - eine hoffnungs- wie sorgenvolle Zustimmung.

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