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Naturgesetze +++ Klimaschutzgesetz gilt +++ Wissing im Ausschuss +++ Entfernungspauschale ...



Liebe Leser*innen,


welche Gesetze sind noch nie gebrochen worden? Jupp, die Naturgesetze. Die Erhaltung unserer Lebensgrundlagen ist abhängig davon, diese natürlichen Grundlagen anzuerkennen. Oder salopp formuliert: Mit Natur und Physik verhandelt es sich schlecht. Klar, der konkrete Weg zum Klimaschutz muss demokratisch ausgehandelt werden.


In aller Härte für mehr Klimaschutz zu arbeiten, das erfordert auch eine Debatte über Hebel und Handlungsformen. Darüber habe ich mit Raphael Thelen von der Letzten Generation im ZDF ein ausführliches Streitgespräch geführt.



Klimaschutzgesetz gilt


Der Expertenrat für Klimafragen hat das Jahr 2022 ausgewertet. Ergebnis: Im Verkehrssektor ist deutlich zu viel Treibhausgas ausgestoßen worden. Ein Anstieg in 2022 gegenüber 2021 anstatt einem gesetzlich vorgegebenen Rückgang.


Kurz darauf vermittelt der stellv. Regierungssprecher Büchner aus dem Bundeskanzleramt, dass Verkehrsminister Wissing kein Klimasofortprogramm vorlegen muss. Eine sprachliche Entgleisung, ein offener Aufruf zum Rechtsbruch? Immerhin sieht das Klimaschutzgesetz (§ 8 KSG) explizit ein Sofortprogramm vor, wenn die Vorgaben gerissen werden. Aus Kanzleramt und Verkehrsministerium wurde bemüht, dass das KSG ja ohnehin geändert würde. Daraus folgt die Frage: Kann die Regierung eine Handlung des Gesetzgebers vorweg und als gegeben annehmen? Nein. Gesetze gelten, bis sie nicht mehr gelten. Es steht nicht im Belieben der Verwaltung inkl. der Verwaltungsspitzen, diese zu beachten oder auch nicht. Nach zwei Tagen Debatte wurde das dann doch auch von Ministerium und Kanzleramt eingeräumt.




Klimaschutzgesetz verfassungsfest


Die Koalitionsspitzen haben sich darauf geeinigt, im Klimaschutzgesetz Anpassungen vorzunehmen, insbesondere eine sektorübergreifende Gesamtbetrachtung einzuführen. Ein Gesetzesentwurf liegt allerdings noch gar nicht vor. Denn vorab muss das Verkehrsministerium mehrere Maßnahmengesetze durchbringen, etwa für eine LKW-Klimamaut, eine Elektroquote beim Carsharing und die Novelle des Straßenverkehrsrechts. Auch diese liegen allesamt noch nicht vor. Also eins nach dem anderen. Der Entwurf für ein Klimaschutzgesetz muss sich mit der Verfassung, den wegweisenden Entscheidungen des BVerfG und dem Paris-Vertrag auseinandersetzen. Denn wir müssen beim Klimaschutz eine Schippe drauf legen, nicht nachlassen. Umso wichtiger sind die Maßnahmengesetze, aus denen konkrete Klimaschutzwirkungen folgen.



Minister im Verkehrsausschuss


Der Verkehrsminister hat den Verkehrsausschuss besucht, zum ersten Mal in diesem Jahr. Er sprach die Ausnahmen für e-Fuels beim Hochlauf der Elektromobilität an. Aus seiner Sicht ist die Glaubwürdigkeit Deutschlands innerhalb der EU durch die harsch geführte Debatte darum nicht beschädigt worden. Ebenso beklagte Wissing Berichte, er würde die Verlagerung von Gütern auf die Schiene angesichts der zukünftigen Antriebswende für überflüssig halten und stellte klar, er halte lediglich die Antriebswende für ausreichend, um Klimaschutz im Straßenverkehr umzusetzen. Bleibt die Frage, wie eine solche Passage in einen Ministeriumsbericht derart missverständlich hineingelangen konnte.




Aktuelle Entfernungspauschale verfehlt ihren Sinn und ist sozial ungerecht


Die Entfernungspauschale ist wohl eine der am meisten missverstandenen klimaschädlichen Subventionen. Viele Menschen denken, sie nutzt ihnen. Doch das ist falsch: Gerade mal ein Viertel aller Erwerbstätigen profitieren davon. Die Entfernungspauschale ist überdies unfair. Wer mehr verdient, bekommt für die gleiche Strecke bis zu dreimal mehr zurück als jemand, der weniger verdient. Die Entfernungspauschale ist klima- und umweltschädlich, eine Reform fällig - wie das im Koalitionsausschuss vor einem Jahr vereinbart wurde. Leitfrage muss sein: Wie können wir ökologisch und sozial gerecht größtmögliche Mobilität für möglichst viele Menschen erreichen, ohne unnötigen Verkehr zu produzieren? Es gibt viele gute Reformvorschläge und Beispiele aus anderen Ländern. Darüber wird jetzt zu debattieren sein.




Telefonieren, chatten, lesen oder falsch im Internet abbiegen - das muss auch in Zügen funktionieren


Beim Zugfahren gibt es Probleme mit dem Empfang, frühere Regierungen haben keine Abhilfe gefunden. Das beste, was dem letzten CSU-Verkehrsminister dazu einfiel, war eine völlig nutzlose Funkloch-App. Die Union dokumentierte nun mit einem Antrag ihre eigenen Versäumnisse. Auch wenn die Union nichts Neues vorlegt: Bei neuen Zügen auf entsprechende technische Details (Fenster! Repeater!) Acht zu geben - die Digitalisierung überhaupt voranzubringen, mehr Geld für die Bahn, all das erfolgt jetzt mit mehr Zug, denn das Parlament drückt. Dazu ein Meilenstein für die Verkehrswende: in wenigen Tagen, am 1. Mai, kommt das 49-Ticket!





PS: BerlinBerlin, ich schreibe diesen Newsletter in der Pause zwischen Wahlgang zwei und drei. Kai Wegener ist zweimal durchgefallen. Was für ein desaströser Fehlstart, was für eine unzuverlässige Partnerschaft, was für eine krasse Schlappe auch für Giffey und Saleh. Eine stabile Regierung braucht verlässliche Partner. Die nächsten drei Jahre so zu beginnen - nun, warten wir ab, auch den Wahlgang drei.



Beste Grüße

Stefan Gelbhaar





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