Liebe Leserinnen und Leser,
Nachwahlen in Berlin auf allen Ebenen und in verschiedensten Formen. Nunja, ich bin befangen und gebe das gern zu. Als Rechtswissenschaftler schüttele ich an ein paar Stellen den Kopf. Und als Abgeordneter? Ich freue mich über und erinnere mich immer wieder gern an den Wahlsieg im Wahlkreis 76, Berlin-Pankow. 7331 Stimmen mehr als der Zweitplatzierte - das ist ein deutliches Bild.
In 431 Wahllokalen soll nun die Wahl wiederholt werden. Gesetzlich ist die gebündelte Abgabe von Erst- und Zweitstimme vorgesehen. Obschon also der Wahlausgang für die Direktwahl in Pankow sehr klar war, muss auch das an vielen Stellen wiederholt werden. Auch wenn einiges noch offen ist: geht das noch vor das BVerfG? Und wann wird dann ggf. wiederholt?
Was für den Bundestag noch geklärt wird ist für Berlin und seine Bezirke nun klar: im Februar wird vollständig wiederholt. Es bleibt spannend - samt Winterwahlkampf! Auf geht es.
Bundesfernstraßenmautgesetz
In Fachkreisen ein heißes Thema: die 5. Änderung des Mautgesetzes. Das Gesetz musste zweimal im Ausschuss vertagt werden - es war noch nicht ausverhandelt. Mir war wichtig: Die Einnahmen aus der Maut dürfen nicht mehr ausschließlich in den Straßenbau gehen. Die Klimaschutzlücke im Verkehrssektor ist riesig, um sie zu schließen brauchen wir auch die Einnahmen aus der LKW-Maut. Im Koalitionsvertrag ist zudem eine klimafreundliche Reform der Maut mit CO2-Komponente und einer Ausweitung auf 3,5-Tonner vereinbart. In nächtlichen Verhandlungen haben wir nun mit unseren Koalitionspartnern einen verbindlichen Fahrplan für diese Punkte vereinbart, an dessen Ende die Reform durch eine 6. Änderung des Gesetzes im Jahr 2023 zum 01.01.2024 in Kraft treten wird. Unter dieser festen Zusage können wir dem jetzigen Regierungsentwurf zustimmen, so dass einer rechtzeitigen und rechtssicheren Anpassung der Maut an das aktuelle Wegekostengutachten nichts im Wege steht.
Gefährdungen durch Proteste nicht mit zweierlei Maß messen
Die Aktionen der Protestgruppe "Letzte Generation" werden intensiv diskutiert. Das eigentliche Thema „Klimakrise“ wird von der Debatte um Demonstrations- und Strafrecht leider völlig überlagert. Demonstrationen führen zu Staus und Behinderungen - völlig unabhängig davon, ob es eine Latsch-, LKW- oder Traktordemo ist. Forderungen nach einem schärferen Strafrecht signalisieren vor allem Unwissenheit, denn das Versammlungsgesetz sieht bereits sehr empfindliche Freiheitsstrafen für unangemeldete Demonstrationen vor. Daher gefährden derlei unreflektierte Forderungen vor allem das Demonstrationsrecht. Selbst innerhalb der Union war und ist das schärfere Strafrecht umstritten, ein Unionsantrag im Bundestag wurde immer wieder hektisch umgeschrieben.
49-EUR-Ticket: ein Schritt für die Verkehrswende
Die Karte der bisherigen Tarifzonen erinnert an deutsche Kleinstaaterei im 18. Jahrhundert. Die grundsätzliche Einigung auf ein 49-EUR-Ticket hat daher das Zeug zur Historie: die vielen innerdeutschen Grenzen sind für die täglich betroffenen Pendler*innen hoffentlich bald Geschichte. Dafür haben meine Fraktionskolleg*innen und ich intensiv gearbeitet. Nicht nur Tankrabatt, sondern auch ÖPNV. Und nach diesem Impuls dranbleiben: Wir haben darauf gedrängt, nach dem 9-EUR-Ticket den Gedanken eines bundesweit gültigen Tickets fortzusetzen und das 49-EUR-Ticket ins Gespräch gebracht.
Die Namensfindung - da wird noch zu feilen sein. Bundestag, Bundesliga, Bundesticket? Welche Ideen jenseits von "Deutschlandticket" gehen Euch durch den Kopf?
Rede im Plenum: Verbrenner-Aus steht
Die Union scheut eigene Anstrengungen für mehr Klimaschutz im Verkehr. Auf EU-Ebene und in der Automobilbranche ist der Fokus längst auf elektrischer Automobilität - auch mit den Stimmen konservativer Parteien aus der ganzen EU übrigens. Dennoch theoretisiert die Union wieder und wieder über E-Fuels. Dabei ist hier die Frage der Effizienz klar. E-Fuels lohnen sich dort, wo es noch keine wirklichen klimafreundlichen Alternativen gibt, etwa in der Luftfahrt.
Beste Grüße
Stefan Gelbhaar