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Klimaschutz ist Menschenrecht +++ Infrastrukturfonds +++ §§ Mobilitätsdaten +++ Digitale Instandhaltung +++ KI: Call for Papers und Konferenz




Liebe Lesende,


wirksame Klimaschutzmaßnahmen im Verkehrsbereich - da gibt es einige. Die viel zu hohen Emissionen im Verkehrsbereich machen auch ein Bündel an Maßnahmen nötig. Dass der Verkehrsminister mit Fahrverboten droht, ist arg daneben. Aus dem gleichen Ministerium kam in den letzten Jahren überdies immer wieder die Behauptung, es ginge auch mit „Bordmitteln“, quasi einfach so und ohne echtes Programm. Die Expertengremien der Bundesregierung widersprachen stets und postwendend. Wie das zusammenpasst, bleibt wohl ein Geheimnis im Verkehrsministerium. Ernsthafte Maßnahmen liegen zahlreich und lange auf dem Tisch. Ausbau von Bus, Bahn und Fahrrad, Förderung von E-Mobilität, Ladeinfrastruktur und Sharing. Abbau klimaschädlicher Subventionen. Erhalt vor Neubau. Viele Studien belegen: Klimaschutz im Verkehr ist möglich - und sinnvoll. Mit Maßnahmen, die sozial gerecht und gut zur Umwelt sind.

 

Um den Verkehrsbereich aus dem Klimaschutzgesetz zu nehmen, bringt Wissing jetzt die Drohung mit Fahrverboten. Dabei gibt es da keinen Konnex. Selbst die gerichtliche Verpflichtung, endlich ein ordentliches Klimaschutzprogramm vorzulegen beinhaltet null die Verpflichtung zu Fahrverboten. Insofern betreibt Volker Wissing da eine gefährliche Desinformation.

 

Auch bei den Dieselklagen wurden die Regierungen dazu verpflichtet, wirksame Luftreinhaltepläne vorzulegen und umzusetzen. Fahrverbote hingegen gab es nicht. Auch wenn sie als gefakte Drohkulisse genutzt wurden, um gerichtliche Verfahren zu diskreditieren.

 

Es braucht ein ambitioniertes Klimaschutzgesetz, um die Erderwärmung zu begrenzen. Das ist unsere rechtliche Verantwortung heute, auch zum Schutz zukünftiger Generationen. Wann und welche Änderungen im Klimaschutzgesetz kommen - das wird das parlamentarische Verfahren zeigen. Briefe ändern daran: nichts.



Klimaschutz ist Menschenrecht


in der Regierungsbefragung wird die Bundesregierung von den Abgeordneten befragt. Mitunter regelrecht gelöchert wie ehedem Andreas Scheuer. Oder eben nach Vorhaben befragt und nachgehakt. Ich habe diesmal Verkehrsminister Wissing zu Klimaschutzprojekten im Verkehrsbereich befragt. Anlass war mir das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, dass auf eine Klage von Schweizer Seniorinnen geurteilt hatte. In seiner Entscheidung hat das Gericht festgestellt, dass das Menschenrecht auf Privat- und Familienleben verletzt ist, wenn die Klimaschutzpolitik (hier der Schweiz) nicht dem 1,5 Grad-Vorgaben entspricht.


Verkehrsminister Wissing sieht das Urteil nicht berührt, denn die Bundesregierung erfülle ja diese Ziele. Das stimmt insoweit, als dass die Energiewende und die Industrie - die Verantwortungsbereiche des Wirtschaftsministeriums von Robert Habeck - ganz erhebliche Fortschritte gemacht hat und weiter macht. Aber kann man sich auf den Lorbeeren anderer ausruhen? Leider nein, denn die CO-2-Einsparungen im Energie- und Wirtschaftsbereich werden schlussendlich nicht ausreichen.


Warum? Nun, im Verkehrsbereich wurden diverse Klimaschutzmaßnahmen im Haushaltsverfahren im Januar gekürzt - die optimistischeren Prognosen aus Sommer 2023 wurden unter letztlich falschen Voraussetzungen erstellt. Zudem: Das nationale CO2-Budget ist je nach Rechnung bereits aufgebraucht. Schließlich wirken zahlreiche Maßnahmen im Verkehrsbereich erst nach Jahren oder Jahrzehnten.


Übrigens: das nationale Klimaschutzgesetz gilt, aber auch die Europäischen Sektorziele. Millionen EUR an Strafzahlungen drohen, wenn hier gepatzt wird. Im Verkehrsbereich rückt das immer näher. Das muss jetzt auf den Tisch. Deswegen muss die Regierungsbefragung dieses Thema beinhalten.






Infrastrukturfonds?


Die Schuldenbremse reformieren? Nope, keine Mehrheit. Aber jetzt: Verkehrsminister Wissing hat einen Infrastrukturfonds für Investitionen in Straße, Schiene und Wasserstraße vorgeschlagen Die Idee ist nicht neu: Bereits im Jahr 2022 schlug die Beschleunigungskommission Schiene einen Fonds für die Schieneninfrastruktur vor. Österreich hat einen solchen Fonds längst. Die bündnisgrüne Faktion legte im Februar den Vorschlag einer Fonds-Lösung für Zukunftsinvestitionen vor. Wie genau der Fonds aussehen könnte, was daraus genau unter welchen Umständen finanziert werden wird, und woher die Mittel für den Fonds kommen, wird es in den kommenden Tagen und Wochen zu diskutieren sein. Klar ist: Eine überjährige Finanzierung der Schienenprojekte wäre sinnvoll. Eine Finanzierungsflatrate für Straßenneubau hingegen, gar mit privater Garantierendite zu Lasten der Öffentlichkeit, wird es mit uns nicht geben.




Mobilitätsdatengesetz


Zum Mobilitätsdatengesetz werde ich diese Woche im Plenum reden. Der neueste Zeitplan sieht eine Veröffentlichung eines Gesetzesentwurfes vor der Sommerpause (2024) vor. Was genau im Gesetzentwurf stehen wird, lässt sich auf der Grundlage des allgemeinen und knappen Eckpunktepapiers (Juli 2023) kaum ableiten. Im Kern soll es darum gehen, welche (Mobilitäts-)Daten, in welcher Qualität und Quantität, mit wem geteilt werden. Öffentliche Verkehrsmittel einfacher und effizienter machen, damit günstiger im Betrieb, so mehr Mobilität ermöglichen bei gleichwohl nicht mehr, sondern vielleicht gar weniger Verkehr, so die bündnisgrüne Zielvorstellung.



Rummelsburg: digitale Instandhaltung von Zügen


In dieser Woche war ich im ICE-Werk in Berlin-Rummelsburg. Instandhaltung digitalisieren war das Thema, also etwa Kameratechnik unter und über den Zügen, um schadhafte Bauteile zu identifizieren. Bremsen werden zentral geprüft, nicht mehr händisch und so deutlich genauer. Ersatzteile sind digitalisiert in einer Datenbank, damit Ort und Verfügbarkeit stets bekannt sind. Die digitale Instandhaltung hilft, routinierter und schneller Schäden zu erkennen und Ersatzteile zu beschaffen. Wartungszeiten werden verkürzt, die Züge stehen kürzer in der Werkstatt und sind schneller wieder im Einsatz. Zugausfälle und Verspätungen zu reduzieren ist notwendig, deswegen gilt es, schnell aus Pilotprojekten heraus zu kommen.



Beste Grüße

Stefan Gelbhaar



Diese Woche im Plenum


Startchancen-Programm: Bund und Länder investieren ab 2025 über 20 Mrd. Euro in Schulen mit hohem Anteil von benachteiligten Schüler*innen. Ziel ist die Stärkung der Bildungschancen durch mehr Personal und moderne Lernumgebungen. 4000 Schulen sollen profitieren.


Die Bezahlkarte ist massiv diskutiert, gefordert und kritisiert worden. Diese Debatte war nötig. Im Ergebnis ist Existenzsicherung und Grundrechtsschutz nun rechtlich fixiert, Taschengeld, Busticket und Strom bleiben künftig möglich. Länder und Kommunen entscheiden auch weiterhin über die Einführung.


Das Selbstbestimmungsgesetz kommt. Verfahren zur Änderung von Vornamen und Geschlechtseinträgen werden vereinfacht, diverse entwürdigende Situationen für tausende Menschen gehören dann der Vergangenheit an. Deutschland wird das zwölfte EU-Land mit einem vereinfachten Verfahren zur Selbstbestimmung


Gesetz gegen Gehsteigbelästigung: Ungewollt Schwangere werden künftig vor unzulässigen Belästigungen vor Beratungsstellen und Arztpraxen besser geschützt. Es verbietet Einschüchterung, Bedrängung und das Hindern am Betreten. Verstöße können künftig mit Bußgeldern geahndet werden



Call for Papers - Shaping AI - Einladung - Konferenz im Bundestag - 19. April 2024



Wir suchen innovative Denker*innen und Praktiker*innen, die sich mit dem Thema "Smart Cities and Regions: KI-Lösungen für Bau und Mobilität" auseinandersetzen. Wie können zum Beispiel digitale Zwillinge städtische und ländliche Gebiete abbilden und dazu beitragen eine integrierte Planung von Verkehrsinfrastruktur, Gebäuden und anderen Elementen zu ermöglichen?


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