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Greenpeace-Studie zur Kfz-Zulassungssteuer: Klimaschädliche Altlasten abbauen



Jahr für Jahr werden im Verkehrssektor die CO2-Reduktionsziele gerissen. Gerade hat der Expertenrat in seinem Prüfbericht zum Klimaschutzsofortprogramm wieder einmal festgestellt, dass der Verkehrssektor sich selbst mit den vorgeschlagenen Klimaschutzmaßnahmen nicht annähernd in der Nähe des 1,5-Grad-Pfades befindet. Der Abbau klimaschädlicher Subventionen ist zwingend, um die CO2-Reduktionslücke nicht auch noch weiter zu vergrößern. Studien belegen, dass wir als Gesellschaft den Autobesitz mit rund 5.000 Euro pro Auto und Jahr bezuschussen. In Zeiten von Dürresommer, Waldbränden und Niedrigwasser ist das unverantwortlich und nicht mehr vermittelbar. Unser Ziel ist es daher, klimafeindliche Finanzkonstrukte und klimaschädliche „Altlasten“ zu beseitigen. Das grüne Wahlprogramm zählt diverse klimaschädliche Subventionen auf, die um- und abgebaut werden sollen.

Aktuell haben wir einen Vorschlag auf den Tisch gelegt, der die steuerliche Vergünstigung von Dienstwagen an den Schadstoffausstoß koppeln würde und zugleich eine Finanzierungssäule für die Nachfolgelösung in Sachen 9-EUR-Ticket darstellen kann. Dieser Vorschlag muss jetzt ernsthaft verhandelt werden.

Weitere Vorschläge zum Ab- bzw. Umbau klimaschädlicher Subventionen sind beispielsweise die Einführung eines Bonus-Malus-Systems der Kfz-Steuer, überdies hat die Koalition eine soziale und ökologische Reform der Entfernungspauschale bereits im Februar vereinbart, die jetzt umgesetzt werden muss.

Greenpeace hat nun einen Vorschlag für eine KfZ-Neuzulassungssteuer vorgelegt. Dieser Vorschlag thematisiert ebenfalls die klimaschädliche Wirkung von Verbrenner-Fahrzeugen. Der Vorschlag wird die Debatte um den Abbau klimaschädlicher Artefakte der Verkehrspolitik noch einmal stimulieren. Das begrüßen wir ausdrücklich. Verkehrsminister Wissing ist bekanntlich weiter in der gesetzlichen Pflicht zur Vorlage eines gesetzeskonformen Klimaschutzsofortpakets, nachdem sein erster Entwurf als völlig unzureichend vom Expertenrat der Bundesregierung zurückgewiesen wurde.

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