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„German Vote“ +++ „Mr. Wasserstoff“ +++ §§ Schienenwege +++ §§ Saubere Fahrzeuge +++ §§ Lieferketten




Liebe Lesende,


„German Vote“? Warum wird so viel Gewese darum gemacht, wenn die Bundesregierung - auf Betreiben eines Koalitionspartners - ein paar Male überraschend sein Abstimmungsverhalten ändert und dadurch EU-Gesetzesinitiativen aufhält? Nun, mal an einem Beispiel:


Über ein Jahr wurden die neuen CO2-Flottengrenzwerte für schwere Nutzfahrzeuge verhandelt, ein Kompromiss mit der Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten gefunden, die Bundesrepublik hat den Kompromiss mit komponiert. Last minute wurde dann alles wieder geöffnet und so blockiert. Wenn Verhandlungsergebnisse nicht tragen - was taugt dann die Einbindung, die eingesetzte Zeit, die eigenen Zugeständnisse an die anderen Mitgliedsstaaten?


Im konkreten Fall ging es darum: die Lkw-Hersteller sollen die durchschnittlichen Emissionen ihrer Lkw im Jahr 2030 um 45 %, 2035 um 65 % und 2040 um 90 % senken. Am Vorabend vor der endgültigen Abstimmung kam die plötzliche Ablehnung der FDP – ohne Begründung und mit der Folge einer neuerlichen Verhandlungsrunde. Im Ergebnis gibt es nun eine Prüfklausel für E-Fuels nach 2035. Dabei unterstützt sogar der Verband der Automobilindustrie (VDA) die EU-Regelung und stellte sich gegen die FDP-Blockade. Eine neuerliche Auflage von „Viel Lärm um nichts: E-Fuels im Straßenverkehr“.


Die bundesdeutschen Blockaden ergeben inzwischen eine stattliche Liste: CO2-Flottengrenzwerte bei Pkw in 2023, Lkw in 2024, Lieferkettengesetz, Plattformarbeit - usw. Das hinterlässt negative Spuren. Deutschland wird mittlerweile offen mit Ungarn verglichen, das stets eher erst einmal mit „Nein“ stimmt. In der Folge ist zu befürchten, dass die Bundesrepublik so nicht mehr mit am Verhandlungstisch sitzt. Abstimmen geht dann noch - aber Einfluss geht verloren. Nun, die Europawahl steht vor der Tür - vielleicht steigt das Bewusstsein für den Wert europäischer Prozesse im Wahlkampf doch wieder - mindestens mal rhetorisch. ;)




Mr. Wasserstoff - Verkehrsministerium patzt erst bei der Aufklärung und entlässt dann hohen Beamten


Das wird uns noch ein bisschen beschäftigen. Im Sommer 2023 berichtete das Handelsblatt intensiv über gemeinsame Urlaube, persönliche Mails und Vertrautheiten - und der Vergabe von Fördermitteln. Man kennt sich, so der Tenor. Ende 2023 hieß es: alles in Ordnung, wir haben geprüft, es ist alles in Ordnung. Der Handelsblatt-Journalist wurde versetzt - auch ein ganz eigenes Kapitel. Jetzt aber wurde der zuständige Abteilungsleiter "Mr. Wasserstoff" umgehend gekündigt.


Grundsätzlich: Die öffentliche Hand hat dafür zu sorgen, dass der Anschein von Vetternwirtschaft bei Förderprojekten - in Vergangenheit, Gegenwart oder Zukunft - nicht entstehen kann. Und wenn es persönliches Fehlverhalten gibt, dass dann aufgeklärt wird.

Warum es so gehakelt hat, wie solche Verquickungen künftig vermieden werden - über bessere Compliance-Regeln und vor allem bessere Umsetzung bestehender Regeln gilt es zu sprechen. Heute wurde die Antragsbearbeitung für Wasserstoff-Projekte im Verkehrsministerium gestoppt. Das wird uns noch ein bisschen beschäftigen.



Verkehrsausschuss I - Bundesschienenwegeausbaugesetz (BSWAG)


Nach langen und intensiven Verhandlungen gibt es eine Einigung zum Schienenwegeausbaugesetz. Zwei von vielen darin enthaltenen Verbesserungen sind die Möglichkeit Hochleistungskorridore komplett mit Bundesmitteln zu finanzieren, auch für Maßnahmen wie Weicheneinbau wird nun eine Entbürokratisierung kommen. Und der bisher bestehende Fehlanreiz Infrastruktur erst ganz kaputt gehen zu lassen, weil nur Instandhaltung aber nicht Unterhalt über den Bund finanziert werden konnte, wird geändert. In Zukunft halten wir also hoffentlich die Gleise in Schuss bevor sie unterm Rad zerbröseln. Wie immer bleiben Wehrmutstropfen. Zum Beispiel wird die aufwändige Nutzen-Kosten-Analyse für die Elektrifizierung von Strecken erst mit dem angekündigten Moderne-Schiene-Gesetz wieder aufgerufen - schauen wir mal. Aber alles in Allem gehen wir mit diesem Gesetz einen weiteren Schritt in Richtung einer gemeinwohlorientierten Eisenbahn-Infrastruktur, einem Herzstück für gerechte und klimafreundliche Mobilität. Fortsetzung folgt - hoffentlich bald mit dem Moderne-Schiene-Gesetz.



Verkehrsausschuss II - Kein Palmöl in Biokraftstoffen und mehr Fahrzeuge zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes


Heute im Verkehrsausschuss haben wir die Novelle des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungsgesetzes beschlossen. Öffentliche Stellen (Ministerien, Ämter und Behörden) müssen nach diesem Gesetz bei der Beschaffung von Fahrzeugen Mindestquoten für alternative Antriebe und Kraftstoffe einhalten. Privatpersonen sind nicht betroffen. Zwei Neuerungen gibt es: Zum einen schließen wir die Verwendung von Palmöl in Biokraftstoffen in Deutschland aus und ändern dafür seit letztem Jahr alle entsprechenden Gesetze systematisch. Mit dem Ausschluss von Palmöl verhindern wir die rasante Abholzung von Wäldern, um daraus Treibstoff für Fahrzeuge zu gewinnen. Zum anderen haben wir die Beschaffungsquote für die Jahre 2026-2030 für alle Bundesbehörden von 38,5 % auf 42,5 % erhöht. Damit geht der Bund voran und erhöht seine Anstrengungen zur CO2-Reduzierung.



Menschenrechte und Umweltschutz - EU-Lieferkettengesetz


Huch - warum dieses Thema hier? Weil es wichtig ist - und in diversen relevanten Facetten mit Mobilität zu tun hat. Auch hier hängen die Verhandlungen auf europäischer Ebene - enthält sich die Bundesregierung, droht ein Scheitern der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD). Lobbyisten argumentieren mit Bürokratie und Haftungsrisiken. Dabei viele Unternehmen bereits gut vorbereitet, viele sind zudem durch das deutsche Lieferkettengesetz schon viel weiter, die Kosten sind überschaubar - die Chancen auch im internationalen Wettbewerb enorm. Tatsächlich ist der Bürokratieaufwand im Vergleich zum deutschen Lieferkettengesetz sogar geringer ausgeprägt. Die Haftungsfrage wird überbetont: nur wenn ein Unternehmen ernsthaft Einfluss hat und nicht aktiv wird, besteht ein Haftungsrisiko - und das ja wohl zu Recht. Für nicht beeinflussbares Fehlverhalten Dritter ist eine Haftung hingegen nicht vorgesehen.


Und was bringt das alles? Der Wettbewerb wird fairer - und sicherer - denn etwa in den USA gibt es bereits konsequente Verfolgung bei der Verletzung von Menschenrechten innerhalb der eigenen Unternehmenslieferketten. Ob Kobaltabbau oder Zwangsarbeit - unter der CSDDD werden sich Automobilkonzerne vielleicht früher und stärker auf diesen Teil seiner Lieferkette konzentrieren, die Risiken oder gar Verstöße früher entdecken, entgegenwirken - und dadurch Imageverluste vermeiden, aber vor allem: Menschen nicht entrechten und die Umwelt stärker schützen.


Beste Grüße

Stefan Gelbhaar




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