Ein weiteres Verfahren vor dem Landgericht Hamburg (324 O 53/25) ist nun gewonnen und hat nochmal Klarheit gebracht. Die beauftragte Rechtsanwaltskanzlei zu der Entscheidung:
„Das Landgericht Hamburg hat wesentliche der von Frau Schedlich gegenüber dem RBB erhobenen Vorwürfe untersagt. Das Gericht stellte in Bezug auf einen maßgeblichen Teil der Anschuldigungen ausdrücklich fest, dass diese unwahr seien. Anhand von Chatverläufen konnte die Unwahrheit dieser Äußerungen nachgewiesen werden. Neben einer offenbar gefälschten eidesstattlichen Versicherung hatte der RBB in seiner Berichterstattung maßgeblich auf die Äußerungen von Frau Schedlich abgestellt. Da nun auch diese Behauptungen gerichtlich untersagt wurden, konnten alle in der Öffentlichkeit erhobenen Vorwürfe gegen Stefan Gelbhaar ausgeräumt werden.“
Die Falschbehauptungen sind mitten im Wahlkampf von Bündnis 90/ Die Grünen beim RBB platziert worden. Sie haben dem grünen Wahlkampf massiv geschadet. Dies wiegt umso schwerer, weil diese Falschbehauptungen eben auch von einer Abgeordneten und Bundestagskandidatin verbreitet wurden. Besonders hervorzuheben ist, dass das Gericht sehr klar das Vorliegen von Falschbehauptungen festgestellt hat.