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Europäische Woche der Mobilität +++ Übersicht: neue Verkehrsgesetze im Bundestag



Liebe Lesende,


diese Woche ist Europäische Woche der Mobilität. Menschen setzen sich bei tausenden Aktionen für bessere Mobilität ein, sei es beim Parking Day, bei Fahrrad-Demos oder beim globalen Klimastreik. Im Bundestag werden in dieser Woche gleich mehrere Gesetze eingebracht, die das Potenzial haben, die Mobilitätsangebote zu verbessern.


Alle genannten Gesetze werden in 1. Lesung ins Parlament eingebracht. Wir werden in den kommenden Wochen dann über diese Gesetze beraten und Änderungen verhandeln. Es wird öffentliche Anhörungen und Beratungen im Verkehrsausschuss geben, Abstimmungen über Änderungen und am Ende eine 2. und 3. Lesung. Parallel werden die Gesetze im Bundesrat beraten. Auch hier wird am Ende darüber abgestimmt werden müssen. Erst dann werden sie verkündet und in Kraft treten. Und zwar geht es um:



MautG - Mautgesetz


Die LKW-Maut auf Autobahnen und Bundesstraßen fällt bisher nur für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen an. In Zukunft werden auch kleine LKW über 3,5 Tonnen EU-weit mautpflichtig sein. Davon ausgenommen werden sollen Handwerksfahrzeuge. Nicht betroffen davon sind dann z.B. Sprinter.


Außerdem gibt es in Zukunft auch einen CO2-Aufschlag für die LKW-Maut. Wer mehr CO2 ausstößt, bezahlt dann auch mehr Maut. Die neue Maut wird den Trend, dass immer mehr Güter umwelt- und klimaschädlich auf der Straße transportiert werden, einhegen. Der Transport auf der Schiene wird wieder konkurrenzfähiger. Gleichzeitig investieren wir die zusätzlichen Einnahmen aus der Mauterweiterung zu großen Teilen in den Ausbau der Schieneninfrastruktur und entlasten damit die Verkehrsnetze insgesamt.



BSWAG und InfraGo - Bundesschienenwegeausbaugesetz und Bahnreform


Die Schieneninfrastruktur und alles, was dazu gehört soll in Zukunft nicht nur mehr Geld bekommen und ausgebaut werden, sondern auch nachhaltiger erhalten bleiben.


Dafür wird das Bundesschienenwegeausbaugesetzes (BSWAG) geändert. Parallel dazu arbeiten wir an einer Bahnreform. Sie soll die Infrastrukturbereiche der Bahn unter dem Namen "InfraGO" zusammenführen und zu einem gemeinwohlorientierten Unternehmen machen. Die InfraGO wird in Zukunft nicht mehr auf die Erwirtschaftung von Gewinnen fokussiert sein, sondern soll und kann sich darauf konzentrieren, eine hoch qualitative und moderne Schieneninfrastruktur in Deutschland bereit zu stellen - für möglichst viele Schienenverkehre.



StVG - Straßenverkehrsgesetz


Das Straßenverkehrsgesetz gab dem Autoverkehr bisher in fast allen Fällen Vorrang. Das wird sich ändern. In Zukunft sollen auch der Schutz von Umwelt und Gesundheit sowie die städtebauliche Entwicklung eine wichtige Rolle bei Entscheidungen spielen, wo Städte Zebrastreifen, verkehrsberuhigte Zonen oder Fahrradstreifen einrichten dürfen. Parallel zum Straßenverkehrsgesetz wird auch die Straßenverkehrsordnung angepasst. Sie wird die Verbesserung aus den Änderungen des Straßenverkehrsgesetzes abbilden. Damit wird sich in den kommenden Monaten der Bundesrat beschäftigen.



GBeschG - Genehmigungsbeschleunigungsgesetz


Das Genehmigungsbeschleunigungsgesetz (GBeschG) ist schon vor dem Sommer in den Bundestag eingebracht worden. Am Mittwoch findet die öffentliche Anhörung des Ausschusses dazu statt. Unter anderem mit der Verwaltungsrechtexpertin Dr. Franziska Heß.


Tatsächlich handelt es sich nicht um „ein“ Gesetz. Es geht um ein ganzes Paket an Änderungen in zehn Gesetzen, darunter das Bundesfernstraßengesetz, Bundesfernstraßenausbaugesetz, Allgemeine Eisenbahngesetz, Bundesschienenwegeausbaugesetz, UVPG, Luftfahrtgesetz etc. Außerdem soll die EU-Richtlinie zu den Transeuropäischen Verkehrsnetzen umgesetzt werden.


Die Verhandlungen zu diesem Gesetz finden bereits rege statt: Wir sind uns alle einig, dass Planungsvorgänge beschleunigt werden müssen. Im Bereich Mobilität ist es insbesondere wichtig, den Neu- und Ausbau der Schieneninfrastruktur sowie den Erhalt und Ersatzneubau von Schienen und Brücken zu beschleunigen, denn hier wurde jahrzehntelang auf Verschleiß gefahren.


In Sachen Beschleunigung wird immer viel rechtlicher, hanebüchener Unsinn verbreitet, daher: genau hinschauen. Umweltschutz- oder Beteiligungsstandards zu schleifen hat noch selten zur Beschleunigung beigetragen (die vielen GroKo-Gesetze zum Thema sind stiller Zeuge dafür).



Und worüber redet die Union?


Für Donnerstag hat die Union eine Debatte angemeldet, die einer Phantomdebatte aus dem Bilderbuch entspricht. Es geht schon wieder um den Einsatz von E-Fuels. Genauer um die großzügige Aufteilung von synthetischen Kraftstoffen, die auch auf absehbare Zeit nur im Labormaßstab vorhanden sein werden. Statt also den Hochlauf der E-Mobilität und der Wasserstoffproduktion (die übrigens Voraussetzung für E-Fuels sind) voranzutreiben, phantasiert die Union über nicht vorhandene synthetische Kraftstoffe. Dabei ist heute schon klar, dass E-Fuels bitter benötigt werden, um in der Schiff- und Luftfahrt zu dekarbonisieren, weil es dort bislang keine Alternativen gibt.


Flankiert wird die E-Fuels-Phantomdebatte von einem Gesetzesentwurf aus dem Bundesverkehrsministerium. Das Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungsgesetz wird diese Woche ebenfalls ins parlamentarische Verfahren eingebracht. E-Fuels sollen als sogenannte saubere Kraftstoffe notiert werden, nunja. Da ist der feine Unterschied zwischen dekarbonisiert und schadstofffrei: denn in den Städten wird das in den Messungen um Schadstoffbelastungen anders gesehen werden. Weil die Batterie beim Unterhalt die Nase jedoch so deutlich vorn hat, ist es ein bisschen egal. Oder?



Beste Grüße

Stefan Gelbhaar

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