Auch das Landgericht Hamburg (Az. 324 O 2/25) hat am 20. Januar 2025 per einstweiliger Verfügung für Stefan Gelbhaar und damit gegen den RBB entschieden. Die Behauptungen und erhobenen Anschuldigungen gegen Stefan Gelbhaar dürfen nicht mehr erhoben bzw. verbreitet werden. Beim RBB war sogar eine falsche eidesstattliche Versicherung einer nicht existenten Personen Basis der Berichterstattung. Damit sind alle vier Kernvorwürfe vom Tisch. Sie sind gerichtlich verboten und es bleibt mehr als ein dringender Verdacht einer gezielten Kampagne gegen Stefan Gelbhaar.
Nachdem das Landgericht Frankfurt am Main (Az. 2-03 10/25, nicht rechtskräftig) bereits gegenüber der BILD und der BZ einen wesentlichen Vorwurf gegen Stefan Gelbhaar ausgeräumt hatte, gibt ihm nun auch das Landgericht Hamburg in dem weiteren Verfügungsverfahren (Az. 324-O 2/25, nicht rechtskräftig) recht. Auch in diesem weiteren Verfügungsverfahren gegen den RBB hat sich nun herausgestellt, dass die Behauptungen und Anschuldigungen gegen Stefan Gelbhaar nicht mehr erhoben bzw. verbreitet werden dürfen. Sie sind falsch. Stefan Gelbhaar hat weder (i) eine Frau auf und / oder am Rande einer Veranstaltung gegen ihren Willen festgehalten und geküsst, noch hat er (ii) eine Frau nach einer Parteiveranstaltung gegen ihren Willen unsittlich berührt und darüber hinaus hat er (iii) auch keine Frau im Rahmen der Parteiarbeit bei mehreren Begegnungen gegen ihren Willen am Arm gestreichelt und sodann am unteren Rücken angefasst.
Zur Klarstellung des Prozessverlaufes: In dem Verfügungsverfahren vor dem Landgericht Hamburg hat der RBB nach Erhalt des Verfügungsantrages inzwischen zwei strafbewehrte Unterlassungserklärungen zu den hier oben unter (i) und (ii) aufgeführten Anschuldigungen abgegeben. Hinsichtlich der Anschuldigung zu (iii) hat das Gericht gestern per einstweiliger Verfügung entschieden.
Die Ergebnisse beider Verfahren nähren die Überzeugung, dass hier eine gezielte Kampagne gestartet wurde, um Stefan Gelbhaar politisch zu vernichten und persönlich zu schaden. Der RBB hat insoweit bereits selbst gravierende Fehler im Rahmen der journalistischen Recherche eingeräumt. Jede weitere Falschbehauptung oder unzulässige Verdachtsberichterstattung, auch solche, die noch im Netz auffindbar sind, werden ebenfalls unmittelbar abgemahnt und gerichtlich verfolgt. Strafanzeigen wurden bereits eingereicht.