Opposition! Für Berlin.

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direkt unterstützen – spenden

Wahlkampf, insbesondere auch in einem flächenmäßig recht großen Wahlkreis wie dem Lichtenberger Süden (Karlshorst, Rummelsburg, Friedrichsfelde Süd) braucht neben vielem Anderen vor allem auch Zeit und…Geld.

GeldUnterstützt wird mein Wahlkampf durch jede Spende: Zwei Euro können ein Plakat mehr sein, 50 Euro die Miete für einen Stand auf den verschiedenen Festen im Kiez, 250 Euro ein weiterer Flyer, mit 1.000 Euro reichen die Möglichkeiten von personeller Unterstützung bis Steckaktion oder Zeitungsanzeige. Jeder Euro wird gut eingesetzt, das ist klar.

Für Spenden bitte die folgende Kontoverbindung nutzen:

Bündnis 90 / Die Grünen  Lichtenberg,

Kontonummer:23 33 32 12 21,

Bankleitzahl: 100 500 00 (Berliner Sparkasse)

Verwendungszweck “Gelbhaar direkt”


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Bitte die Adresse auf dem Überweisungsträger eintragen, wenn eine Spendenquittung zugesandt werden soll, oder sonst Adresse mitteilen. Diesbezüglich auch die weiteren nachstehenden allgemeinen Hinweise.

 

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Allgemeine Hinweise zu Spenden

1. Vertraulichkeit und Rechenschaftslegung

Die Spenden werden vertraulich behandelt. Persönlichen Daten werden nicht an Dritte weitergeben. Die Daten werden nach Erstellung der Spendenquittung gelöscht, wenn nichts Anderes ausdrücklich gewünscht wird. Im Rechenschaftsbericht werden Spenden bei Beträgen über 10.000 EUR unter Angabe des Namens und der Anschrift des Spenders, der Spenderin. Die Rechenschaftsberichte aller Parteien werden vom Präsidenten des Deutschen Bundestages veröffentlicht.

2. Spenden und Steuern

Steuerlich sind Parteispenden Sonderausgaben und können als solche beschränkt abgesetzt werden. Bis zu einer Spendenhöhe je Kalenderjahr von 1.650 EUR für Ledige und 3.300 EUR für Verheiratete werden Parteispenden unabhängig vom individuellen Steuersatz mit einem Satz von 50% steuerlich begünstigt (§ 34 g EstG). Darüber hinaus gehende Beträge sind bis zu einer Höhe von noch einmal 1.650 EUR für Ledige und 3.300 EUR für Verheiratete steuerlich absetzbar. Der steuerliche Vorteil hängt dabei vom individuellen Steuersatz ab (Absetzbarkeit nach § 10 b Abs. 2 EStG). Parteispenden von Kapitalgesellschaften sind steuerlich nicht begünstigt. Spenden von Personengesellschaften sind im Rahmen der o.g. Höchstbeträge absetzbar, wenn die Spende namentlich durch einen Gesellschafter erfolgt.

3. Spendenquittung

Wenn gewünscht wird am Anfang des nächsten Jahres eine Spendenbescheinigung übersandt.

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