6 Windräder stehen in Pankow - das können doch noch mehr im Berliner Gebiet werden!
Mit den heute beschlossenen vier großen Umwelt- und Energiegesetzespaketen kommt endlich der Kick-Start für Solar- und Windenergie in Deutschland, das ist ein historisches Aufbruchssignal für den Klimaschutz und den Erneuerbaren-Industriestandort Deutschland:
Das Erneuerbare Energien Gesetz (EGG)
Hier wird die größte Novelle seit Bestehen dieses urgrünen Gesetzes umgesetzt. Vor allem Windenergie an Land und Photovoltaik werden hier entfesselt, mit dem Ziel bis 2030 80 Prozent des Stroms erneuerbar zu produzieren.
Das Windenergie auf See Gesetz (WindSeeG)
Dies regelt die Förderung und Installation von Windenergie auf dem Meer, unter anderem durch neue Förderdesigns und eine Zielsetzung von 70 Gigawatt Ausbau.
Das Wind an Land Gesetz (WaLG)
Mit diesem neuen Gesetz werden verbindliche Flächenziele für den Ausbau der Windenergie an Land bundeslandscharf festgeschrieben.
Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
Nach langjähriger Debatte wird hier eine Austarierung von Artenschutz und EE-Ausbau vorgenommen, an der vergangene Regierungen stets gescheitert sind.
Eines möchte ich noch hervorheben: Wir haben die Bürgerenergie, die dezentrale Herstellung und regionale Verankerung von Erneuerbaren gestärkt. So ist etwa die Beteiligung an einem Bürgerenergieprojekt ist nun nicht mehr auf den Landkreis beschränkt.
Bürgerenergiegesellschaften dürfen nun auch auf Dachanlagen ihre Projekte ohne Ausschreibungen verwirklichen. In einem Radius von 50 Kilometern um das Projekt dürfen alle Interessierte sich an dem Projekt beteiligen. Bürgerenergiegesellschaften dürfen nun alle drei Jahre ein neues Projekt ohne Ausschreibung realisieren und nicht mehr erst alle 5 Jahre. Warum ist das wichtig? Weil die Bürgerenergie nichts weniger als das Rückgrat der Energiewende ist.